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   BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08   

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BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08 (https://dejure.org/2008,12788)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08 (https://dejure.org/2008,12788)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 1 BvR 2639/08 (https://dejure.org/2008,12788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen hessisches Gesetz zum Verbot der Haltung gefährlicher Tiere - aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Verweisung auf vorrangige behördliche und fachgerichtliche Prüfung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualverfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz (Rechtssatzverfassungsbeschwerde); Verfassungsbeschwerde eines Halters u.a. von giftigen Schlangen gegen das gesetzliche Verbot der Haltung gefährlicher Tiere gemäß § 43a des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum Verbot der Schlangenhaltung erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum Verbot der Schlangenhaltung erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in den fachgerichtlichen Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte vermittelt werden, insbesondere wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; - 58, 81 [104 f.]; - 72, 39 [43 f.]; - 74, 69 [74]; - 79, 1 [19 f.]; - 97, 157 [165]; - 102, 197 [207]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in den fachgerichtlichen Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte vermittelt werden, insbesondere wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; - 58, 81 [104 f.]; - 72, 39 [43 f.]; - 74, 69 [74]; - 79, 1 [19 f.]; - 97, 157 [165]; - 102, 197 [207]).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in den fachgerichtlichen Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte vermittelt werden, insbesondere wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; - 58, 81 [104 f.]; - 72, 39 [43 f.]; - 74, 69 [74]; - 79, 1 [19 f.]; - 97, 157 [165]; - 102, 197 [207]).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in den fachgerichtlichen Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte vermittelt werden, insbesondere wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; - 58, 81 [104 f.]; - 72, 39 [43 f.]; - 74, 69 [74]; - 79, 1 [19 f.]; - 97, 157 [165]; - 102, 197 [207]).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in den fachgerichtlichen Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte vermittelt werden, insbesondere wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; - 58, 81 [104 f.]; - 72, 39 [43 f.]; - 74, 69 [74]; - 79, 1 [19 f.]; - 97, 157 [165]; - 102, 197 [207]).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in den fachgerichtlichen Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte vermittelt werden, insbesondere wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; - 58, 81 [104 f.]; - 72, 39 [43 f.]; - 74, 69 [74]; - 79, 1 [19 f.]; - 97, 157 [165]; - 102, 197 [207]).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in den fachgerichtlichen Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte vermittelt werden, insbesondere wenn das Gesetz der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum lässt (vgl. BVerfGE 1, 97 [101]; - 58, 81 [104 f.]; - 72, 39 [43 f.]; - 74, 69 [74]; - 79, 1 [19 f.]; - 97, 157 [165]; - 102, 197 [207]).
  • StGH Hessen, 11.02.2009 - P.St. 2184

    1.Die gegen eine Rechtsnorm gerichtete Grundrechtsklage eines selbst, gegenwärtig

    Sieht eine - möglicherweise - grundrechtsverletzende Regelung Ausnahmen vor, so muss ein Grundrechtskläger versuchen, die Beseitigung des Eingriffs unter Berufung auf die Ausnahmeregelung zu erwirken, wenn dies nicht vollkommen aussichtslos ist (BVerfGE 78, 58 [69]; BVerfG [K], Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 BvR 2639/08 -, juris).

    Diese Gesichtspunkte fallen vor allem dann ins Gewicht, wenn - wie hier - das angegriffene Gesetz der Verwaltung oder den Gerichten einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum lässt, der für die Frage seiner Verfassungsmäßigkeit Gewicht erlangen kann (BVerfGE 74, 69 [75]; 79, 1 [20]; (BVerfG [K], Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 BvR 2639/08 -, juris).

    Wird die Genehmigung verweigert, kann über die Rechtmäßigkeit dieser gesetzesanwendenden Maßnahme eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden (so auch BVerfG [K], Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 BvR 2639/08 -, juris).

    Dies gilt auch für die vom Antragsteller hervorgehobene Unsicherheit über die Entscheidung, da diese Ungewissheit des Ausgangs ein weiteres Wesensmerkmal von Erlaubnisverfahren ist, bei denen die Behörde einen im Gesetz genannten Begriff - hier: das "berechtigte Interesse" an der Haltung - auszulegen hat (in diesem Sinne auch BVerfG [K], Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 BvR 2639/08 -, juris).

  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    2009, 1154 [1155]; BVerfGE 74, 69 [75]; 79, 1 [20]; BVerfG (K), Beschluss vom 02.12.2008 - 1 BvR 2639/08 -, EuGRZ 2008, 766 -.
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